ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

Artikel 1: Allgemeines

1.1 Alter der Fahrer(innen) Renzy – Twizy Mindestalter 21 Jahre und mindestens 3 Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B.

1.2 Der Tourteilnehmer / Mieter hat den Renzy – Twizy in einwandfreiem Zustand von Renzy erhalten. Eventuelle Bemerkungen von Seiten des Tourteilnehmers / Mieters sind vor Beginn der Tour bzw. des Mietzeitraums bekannt zu geben.

1.3 Wird der Renzy – Twizy später als zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, hat Renzy das Recht, die zusätzliche Zeit in Rechnung zu stellen. Renzy hat das Recht, diese Zeit von der Kaution abzuziehen, die an den Tourteilnehmer / Mieter zurückbezahlt werden muss.

1.4 Es ist nicht erlaubt, mit dem Renzy – Twizy von der vorprogrammierten GPS-Route abzuweichen.

Artikel 2: Reservierungen / Verpflichtungen

2.1 Die Person, die im Namen oder für eine Gruppe den Vertrag abschließt, haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag erwachsen.

2.2 Mit der Reservierung verpflichtet sich der Tourteilnehmer / Mieter zur Zahlung des gesamten Reservierungsbetrages.

2.3 Nach der Reservierung wird innerhalb von 8 Tagen eine Rechnung versandt, die Zahlung muss anschließend innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, spätestens jedoch vor Antritt der Tour / des Mietzeitraums des Renzy Twizy bei Renzy eingehen, auch wenn dies innerhalb der 8-tägigen Zahlungsfrist liegt.

2.4 Wenn die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes nicht erfüllt werden, hat Renzy das Recht, den Vertrag zwischen den Parteien ohne jegliche Haftung und unbeschadet der Verpflichtungen des Mieters zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag zwischen den Parteien zu kündigen.

Artikel 3: Stornierungen

3.1 Stornierungen müssen schriftlich und mit Begründung (E-Mail oder Whatsapp) datiert an hello@renzy.nl oder 06 523 730 71 erfolgen.

3.2 Wenn Sie bis zu 14 Tage vor Tourbeginn stornieren, erstatten wir den vollen Betrag.

3.3 Wenn Sie innerhalb von 10 – 14 Tagen vor Tourbeginn stornieren, erstatten wir Ihnen 50% der Reservierungsgebühr.

3.4 Wenn Sie innerhalb von 10 Tagen vor Tourbeginn stornieren oder am Tourtermin nicht erscheinen, stellen wir Ihnen die vollständige Reservierungsgebühr in Rechnung.

3.5 Eine Reduzierung der Anzahl der Twizies, die größer als 1 ist, kann bis 14 Tage vor Tourbeginn mit einer Marge von 25 % vorgenommen werden. Bei einer Reduzierung der Anzahl der Twizies um mehr als 25 % gelten die Kündigungsbestimmungen 3.1 bis 3.4.

Artikel 4: Umbuchung / Änderung des Tourdatums

4.1. Eine Umbuchung und/oder Änderung des Tourdatums ist bis 14 Tage vor dem Beginn des Tourdatums möglich und muss schriftlich und begründet (E-Mail oder Whatsapp) an hello@renzy.nl erfolgen.

4.2 Eine Umbuchung und/oder Änderung des Tourtermins innerhalb von 14 Tagen vor dem Beginn des Tourdatums ist nicht möglich, in dem Falle gelten die Stornierungsbestimmungen wie in Artikel 3.1 bis 3.4 beschrieben.

Artikel 5: Schlechtes Wetter oder Wettervorhersage

5.1 Schlechtes Wetter oder eine schlechte Wettervorhersage sind niemals ein triftiger Grund für Stornierung Ihrer Tour.

5.2 Wettervorhersagen auf Wetterseiten und in Apps ändern sich manchmal von Stunde zu Stunde. Extreme Wettervorhersagen werden von Renzy tagesaktuell bewertet.
5.3 Liegt eine behördliche Sonderwettervorhersage mit dem Code Gelb oder höher vor oder wenn Renzy selbst anerkennt, dass die Wetterbedingungen für das Fahren der Tour ungünstig sind, so wird der vollständige Reservierungsbetrag entweder rückerstattet oder in Absprache mit dem Tourteilnehmer / Mieter in eine Gutschrift umgewandelt.
5.4 Entscheiden Sie sich selbst für eine Stornierung aufgrund der Wettervorhersage, so gelten die Stornierungsbestimmungen wie in Artikel 3.1 bis 3.4 beschrieben.

Artikel 6: Fahrzeugpanne / Technischer Defekt

6.1. Bei Umbuchung, Änderung und/oder Stornierung des Tourtermins durch Renzy SELBER wegen einer Fahrzeugpanne oder aufgrund eines technischen Defekts des Renzy – Twizy, die für die Durchführung der Tour ungünstig sind, wird die volle Reservierungsgebühr in Absprache mit dem Tourteilnehmer / Mieter erstattet oder in eine Gutschrift umgewandelt.

6.2. Tritt während der GPS-Tour ein technischer Defekt des Renzy – Twizy auf, der es unmöglich macht die Tour zu beenden, so erhält der Tourteilnehmer / Mieter eine Gutschrift, um die GPS-Tour an einem anderen Datum zu fahren.

Artikel 7: Kaution / Haftung

7.1 Der Tourteilnehmer / Mieter ist verpflichtet, eine Kaution in Höhe von 150 € pro gemietetem Renzy Twizy zu hinterlegen. Diese Kaution muss ebenfalls vor Beginn der Tour / des Mietzeitraums bei Renzy eingehen, andernfalls hat Renzy das Recht, den Vertrag vorbehaltlich der Zahlung der Reservierungsgebühr durch den Tourteilnehmer / Mieter, wie in Artikel 2 beschrieben, zu kündigen/ die Tour nicht stattfinden zu lassen.

7.2 Die Renault Twizies von Renzy sind vollkaskoversichert (All Risk) versichert. Alle Schäden, die durch den Tourteilnehmer / Mieter verursacht werden, sind gedeckt. Bei selbstverschuldetem Schaden hat der Tourteilnehmer / Mieter einen Betrag von € 500,- pro Schadensfall zu zahlen. Außerdem haben alle Renzy – Twizies eine Insassenversicherung. Die Versicherungsunterlagen von Renzy sind am Ausgabeort einsehbar.

7.3 Der Tourteilnehmer / Mieter hat jegliche Schäden, gleich welcher Art, oder Tatsachen und/oder etwaige schadenverursachende Umstände Renzy so schnell wie möglich zu melden und hat die in diesem Rahmen die Anweisungen von Renzy zu befolgen, um den Renzy Twizy und die Rechte von Renzy zu erhalten. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung haftet der Teilnehmer / Mieter für alle Schäden und Kosten. Renzy hat das Recht, Schäden am Mietobjekt vom Tourteilnehmer / Mieter durch Abzug von der Kaution einzufordern. Ist ein (nicht versicherter) Schaden höher als die Kaution, wird dieser dem Tourteilnehmer / Mieter in Rechnung gestellt.

7.4 Bei Verlust oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis des Renzy Twizy an Renzy zu zahlen. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich nach der jeweils aktuellen unverbindlichen Preisempfehlung.

7.5 Renzy haftet nicht für Schäden, weder beim Mieter noch bei Dritten. Der Tourteilnehmer / Mieter ist und bleibt voll haftbar für jegliche Schäden und/oder Verletzungen an Dritten während der gesamten Mietdauer.

7.6 Der Tourteilnehmer/Mieter benutzt den Renzy Twizy auf eigene Gefahr und Kosten und stellt Renzy von allen Ansprüchen frei, die einem Dritten aus Schäden, die vom Tourteilnehmer / Mieter mit dem Renzy Twizy verursacht werden, erwachsen können. Unter Schaden sind auch Folgeschäden zu verstehen.

Artikel 8: Verhaltensregeln bei der Verwendung

8.1 Jeder Fahrer des Renzy Twizy muss ein/e kurze/s Fahrfertigkeitstraining / Einweisung absolviert haben. Hierfür ist ein Mitarbeiter von Renzy zuständig. Tourteilnehmer / Mieter müssen die Verkehrsregeln und örtlichen Verordnungen während der Tourdauer einhalten. Etwaige Verkehrs-, Geschwindigkeits- oder Parkbußgelder gehen zu Lasten des Tourteilnehmers / Mieters.

8.2 Renzy ist jederzeit berechtigt, den Renzy Twizy bei Missbrauch oder Trunkenheit (= mehr Alkohol als gesetzlich erlaubt) während der Tour / innerhalb der Mietzeit ohne Rückerstattung des Miet- / Reservierungsbetrags zu beschlagnahmen.

8.3 Der Tourteilnehmer / Mieter ist verpflichtet, den Renzy Twizy und dessen Zubehör pfleglich zu behandeln und wird den Renzy Twizy als sorgfältige und vernünftige Person entsprechend seinem Zweck verwenden.

Artikel 9: Zahlung

9.1 Die Zahlungsfristen, wie sie von Renzy angewendet werden, haben als endgültige Fristen zu gelten.

9.2 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Mieter daher automatisch in Verzug. In diesem Fall ist Renzy berechtigt, gesetzliche Zinsen auf den Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten (mit einem Mindestbetrag von € 250,00), die dadurch entstehen, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Renzy nicht nachkommt, gehen zu Lasten des Tourteilnehmers / Mieters.

9.3 Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Geschäftssitz von Renzy zuständig, sofern nicht das kantonale Gericht zuständig ist.

Artikel 10: Fundort und Änderung der Bedingungen

10.1 Diese Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer in Amsterdam unter der Handelskammerregistrierungsnummer 76989410 hinterlegt.

10.2 Es gilt die zuletzt hinterlegte Version oder die Version oder die zum Zeitpunkt der Vertragsschließung mit Renzy geltende Version der Geschäftsbedingungen.

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